Bund genehmigt zwei zusätzliche “German Pavilions” für 2022 - Firmen können sich jetzt vormerken lassen

28.09.2021 · Ende September wurde in Leipzig die Beteiligung an ausländischen Messen für 2022 beim AUMA verabschiedet, dem Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft. Hierzu gehörten auch die zwei von der GSTT beantragten und auf die Nachrückliste verschobenen Messen: die „Internationale NO DIG Helsinki“, (Finnland, 3. bis 5. Oktober 2022) und die „PWE - Pak Water & Energy EXPO Lahore“ (Pakistan, November 2022). Hinzu gekommen ist auch die ebenfalls von der GSTT beantragte „Global Green Event by Pollutec Casablanca“, die auf den 25. bis 28. Mai 2022 verschoben wurde.

Das Besondere hierbei ist, dass nun auch internationale Messen innerhalb der EU, wie zum Beispiel die „Internationale NO DIG Helsinki“ genehmigt wurde.

Wenn Sie als Unternehmen jetzt schon Interesse an einer Beteiligung zu diesen Messen haben, lassen Sie sich unverbindlich in der Geschäftsstelle der GSTT (beyer@gstt.de) hierfür registrieren. Sie erhalten dann unaufgefordert weiteres Informationsmaterial und Anmeldeformulare.

Diese Messen, sowie auch andere Veranstaltungen, an denen die GSTT beteiligt ist, finden Sie auf unserer www.gstt.de Startseite.

An der Sitzung des Arbeitskreises für Auslandsmessebeteiligungen (AKAM) hatten mehr als 30 Personen in Präsenz teilgenommen.

Mitglieder des AKAM sind einige Antrag stellende Verbände (auch die GSTT, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Klaus Beyer), der AUMA, BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie), Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft), Bayrisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und der DIHK (Deutsche Industrie – und Handelskammertag) und das AA (Auswärtige Amt).



Die Bedeutung der Auskunftsperson für die German Pavillions

Ein Thema in der Sitzung war auch die Bedeutung der Auskunftsperson bei den vom Bund geförderten „German Pavillions“. Neben dem Architekten des deutschen Gemeinschaftsstandes, (zuständig für den Standbau), des Mitarbeiters der DFG (Durchführungsgesellschaft, die für die Gesamtorganisation des Messestandes verantwortlich ist), vertritt die im Allgemeinen vom beantragenden Verband gestellte Auskunftsperson offiziell die Bundesrepublik Deutschland und ist Ansprechpartner für Besucher, Medien und Politiker.

Für diese drei Personen übernimmt das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) die kompletten Reisekosten. Zwischenzeitlich gab es mit der Reisekostenübernahme Probleme, weil sich das Zielland in einem Virusvariantengebiet oder Hochrisikogebiet befand. Dies konnte aber geklärt werden und die Reisekosten für die vom Verband gestellte Auskunftsperson werden weiterhin übernommen. Somit ist die fachliche Betreuung durch den Verband auf Kosten des BMWi gewährleistet.

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