Neu gegründeter AGFW – GSTT Arbeitskreis „unterirdische, begehbare Leitungskanäle und Düker“

04.03.2020 · Die GSTT hat eine 3-teilige GSTT Information 10 „Leitungsgänge“ aus den Jahren 2002 und 2006 veröffentlicht:

Leitfaden: Planung, Bau und Betrieb von begehbaren Leitungsgängen,
Teil 1:  Allgemeine Grundlagen, November 2006
Teil 2:    Betrieb und Instandhaltung von begehbaren Leitungsgängen, April 2002
Teil 3:    Sicherheit in begehbaren Leitungsgängen, Juli 2006

Der Ursprung des GSTT-Leitfaden Nr. 10, Teile 1-3 lag bei den ostdeutschen Stadtwerken, die seit 1990 (dt. Wiedervereinigung) für den Betrieb der begehbaren Versorgungskanäle verantwortlich wurden - jedoch keine einheitlichen technischen Regelungen besaßen. Im Zuge der gemeinsamen Aufgabenbewältigung gründete sich die „Interessengemeinschaft begehbare Versorgungskanäle“ [IBV] durch mehrere Stadtwerke (u.a. Berlin, Dresden, Leipzig, Jena, Halle und Cottbus). Die Teile 1-3 des GSTT-Leitfaden Nr. 10 werden jedoch inzwischen als nicht mehr ausreichend angesehen und erfordern eine grundlegende Überarbeitung.

Bei der Überarbeitung besteht das Ziel, dass der im ersten Schritt (kurz-/mittelfristig) überarbeitete Leitfaden dann im zweiten Schritt (mittel-/langfristig) durch das AGFW-Regelwerk unterlegt wird, so dass - auf Basis von Mindestanforderungen - dem Stand der Technik entsprochen wird. Hierbei sind die beiden Schritte entsprechend abzugleichen. Themenschwerpunkte sind der Bau und Betrieb.

Diesem Wunsch ist die GSTT gemeinsam mit der AGFW nachgekommen und hat einen konzeptionellen Arbeitskreis zur 1. Sitzung am 6. Februar 2020 in Frankfurt/Main gegründet. 

Nach intensiver Diskussion verständigen sich die Teilnehmer auf den aktualisierten Arbeitstitel „Unterirdische, begehbare Leitungskanäle und Düker“. Etwaige Sonderfälle (z.B. nicht begehbare Leitungskanäle) sollen über den Anwendungsbereich abgegrenzt werden.

Zum weiteren Vorgehen (Aufbau und Ablauf) wurde eine Arbeitsgruppe von 4-5 Personen gegründet (Treffen der AG Struktur am 25. März 2020 in Jena), die kurzfristig einen „Strukturvorschlag“ für die im Sommer 2020 geplante konstituierende Sitzung erarbeitet. Hierbei soll der Leitfaden „als roter Faden“ u. a. grob überarbeitet und auf Nutzung/Einbeziehung bestehender AGFW-Regelwerksbausteine geprüft werden. 

Zur Mitte/Ende Juni 2020 geplanten konstituierenden Sitzung sollen noch weitere interessierte Fachverbände und -Institutionen, wie z.B. DVGW, DWA, rbv, VDE, ZDB und IKT hinzugezogen werden.

Wenn auch Sie Ihre Fachkompetenz in den AK einbringen möchten, melden Sie sich in der AGFW- (f.gauger@agfw.de) oder GSTT-Geschäftsstelle (beyer@gstt.de).

 
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