Ergebnisse der Video-AKAM-Sitzung vom 1. April 2020

21.04.2020 · Am 1. April 2020 hat die Frühjahrssitzung (als Videokonferenz) des AKAM stattgefunden. (AKAM = Arbeitskreis für Auslandsmessebeteiligungen beim AUMA (Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.)). In diesem AK des AUMA sind Bundesministerien (Auswärtiges Amt, BMEL, BMWi) Bundesämter (BAFA), große Verbände (z.B. BDI, VDMA, DIHK, Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrt (BDLI), ZVEI usw. vertreten. Auch die GSTT wurde in diesen AK berufen.

In dieser Frühjahrssitzung des AKAM (es finden jährlich 2 Sitzungen statt, die Frühjahrssitzung in Berlin und die Herbstsitzung in einer Messestadt in Deutschland) wurde u. a. auch das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) festgelegte Auslandsmesseprogramm 2021 (AMP 2021) verabschiedet. Insgesamt sind 282 Beteiligungen in 56 Ländern mit einem Förderungsvolumen i.H. von 42 Mio. EUR geplant. Auch die 15 Anträge der GSTT wurden für 2021 genehmigt.

In dieser Sitzung wurden auch „Maßnahmen/Verfahrensänderungen des BMWi zur Erleichterung des Zugangs und der Programm-Umsetzung im Zusammenhang mit der Corona-Virus-Pandemie“ bekannt gegeben. Diese gelten bis auf weiteres für Messen im AMP. Sie gelten jeweils auch bei mehrfacher Verschiebung oder Absage nach Verschiebung:

 

Rücktritt bei verschobenen Messen 
Rücktritte sind für die Aussteller kostenfrei. Dies gilt rückwirkend für alle aufgrund des Corona-Virus verschobenen Messen. 

Rücktritt bei Einreisebeschränkungen oder aus sonstigen Gründen 
Der Aussteller kann, wenn es seitens des Messelandes oder der Messestadt Einreisebeschränkungen für Reisende aus Deutschland gibt oder aus sonstigen Gründen, zurücktreten. Auch dieser Rücktritt ist für die Aussteller frei von Kosten. Sollte ein Aussteller nicht teilnehmen und keinen Rücktritt erklärt haben, so ist dieser Fall individuell mit dem BMWi zu klären. 

Absage von Messen / Beteiligungen 
Bei abgesagten Messen / Beteiligungen findet ebenfalls 12.02 ATB Anwendung (Absetzung der Beteiligung). Auch hier werden die Aussteller kostenfrei aus den Beteiligungen gelassen. 

Wiedereinstieg von zurückgetretenen Ausstellern 
Ein „Wiedereinstieg“ ist möglich, soweit es die Umstände erlauben. 

Mindestteilnehmerzahl 
Die Mindestteilnehmerzahl wird auf 6 Aussteller abgesenkt. (Beyer Anm., bisher bei Erstbeteiligungen 8 und bei Wiederholungen 10)
    
Satellitenstände 
Bei Satellitenständen wird die Mindestteilnehmerzahl am Hauptstand auf 6 Aussteller, für die Satellitenstände auf je 3 Aussteller (gilt nicht für IZ-Teilnehmer). 

Größe des Infostands 
Bei der Größe der Informationsstände (insbesondere Lounge) ist die Begrenzung von erlaubten Gruppenstärken (Anzahl von Personen in einem Raum) im jeweiligen Messeland zu beachten. 

Verschiebung der Messe innerhalb 2020 
a)     Sofern der Anmeldeschluss noch läuft, wird DFG (Beyer Anm., Durchführungsgesellschaft) gebeten, einen neuen Anmeldeschluss vorzuschlagen. 
b)     Ist der Anmeldeschluss bereits abgelaufen, besteht laut Ablaufplan jedoch genügend Zeit für eine erneute Akquise, so soll die DFG einen neuen Anmeldeschluss vorschlagen. Die vermietete Fläche ist dabei nicht auf die ursprünglich akquirierte Ausstellerfläche begrenzt. Die genehmigten Beteiligungspreise bleiben in diesen Fällen unverändert. 

Verschiebung der Messe in die Folgejahre (2021/2022) 
Bei Verschiebung der Messe in das nächste Jahr wird die Messe automatisch in das AMP 2021 aufgenommen. Der Durchführungsauftrag an die derzeitige DFG soll bestehen bleiben. 
Das BMWi wird für diesen Fall ein Übertragungsschreiben an die DFG übersenden, welchem die DFG zustimmen kann. Beteiligungspreise werden neu festgesetzt. 

Auskunftspersonen 
Sollte eine bereits beauftragte Auskunftsperson zu dem neuen Messetermin nicht reisen können, so wird vom AUMA bzw. BMWi eine neue Auskunftsperson beauftragt. Notfalls findet die Beteiligung ohne Auskunftsperson statt. 

 

Weiterhin wurde in der AK-Sitzung mitgeteilt, daß sich die Beteiligungspreise/m² und pauschale IZ-Preise bei zukünftigen Messen erheblich günstiger gestalten.

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