GSTT Mitgliederversammlung 2021 erteilt Mandat für Fusionsgespräche mit dem RSV

12.01.2022 · Auch die jährliche Mitgliederversammlung der GSTT 2021 war ursprünglich für den 3. Dezember 2021 als Präsensveranstaltung beim GSTT-Mitglied Berliner Wasserbetriebe in Berlin geplant. Aber pandemiebedingt wurde die Präsensmöglichkeit aufgrund der BWB-Regularien abgesagt und als ZOOM-Videoschalte am Freitag, dem 3. Dezember 2021 von 11:00 bis 13:30 Uhr durchgeführt.

Auch diese MGV in virtueller Form war aufgrund der Gesetzeslage in 2021 noch möglich, ohne in der Satzung verankert sein zu müssen.

Zur besseren Vorbereitung zur MGV wurde auch diesmal mit der Einladung, nach Satzung § 6 (2) 6 Wochen vor dem Termin, ein Geschäftsbericht der GSTT an die Mitglieder versandt. Hier war neben den Aktivitäten der GSTT auch das Ergebnis der freiwillig erstellten Bilanz 2020 und der zu verabschiedende Wirtschaftsplan 2021/2022 enthalten.

Am 3. Dezember 2021 begrüßte der GSTT-Vorstandsvorsitzende Prof. Hölterhoff um 11 Uhr die 30 an der ZOOM Video-Schalte teilnehmenden Mitglieder.

U.a. wurde noch einmal darauf hingewiesen, daß die MGV aufgezeichnet wird und ggf. Screenshots für Veröffentlichungen verwendet werden. Es erfolgte kein Widerspruch.

Prof. Hölterhoff berichtete über des Bilanzjahr 2020 und das laufende Jahr 2021. Anhand der für alle auf ihren Bildschirmen sichtbaren Präsentation erläuterte er die sehr solide finanzielle Situation des Vereins mit vorhandenen liquiden Mitteln.

Die Bilanz 2020 schloss mit einem Gewinn ab und für die Bilanz 2021 wurde ebenfalls ein Gewinn prognostiziert.

Am 2. November 2021 haben die von der Mitgliederversammlung bestellten Rechnungsprüfer Jens Neugebauer und Lars Quernheim in den Räumen der GSTT, Kurfürstenstr. 129, 10785 Berlin, die Rechnungen 2020 geprüft.

Als Ansprechpartner standen den beiden Rechnungsprüfern der Geschäftsführer des GSTT e.V., Dr. Klaus Beyer und Steuerberater Lutz Dachner zur Verfügung.

Die vorgelegten Belege wurden stichprobenartig auf Inhalt aber nicht auf Form überprüft. Es wurden keine satzungsfremden Zahlungen und Einnahmen festgestellt.

Es wurde der Mittgliederversammlung vorgeschlagen, den Vorstand und die Geschäftsführung für 2020 zu entlasten. Bis auf Enthaltung der Betroffenen wurde die Entlastung einstimmig beschlossen.

Rainer Hermes scheidet auf eigenen Wunsch altersbedingt aus dem GSTT Vorstand aus. Der Vorstand bedankt sich bei Rainer Hermes für zahlreiche Anregungen und die geleistete Arbeit. 

Aufgrund von Veränderungen in der GSTT (geplante Fusion mit dem RSV) hat der Vorstand beschlossen, diese Stelle vorläufig nicht neu zu besetzen.

Nach GSTT-Satzung §7 (3) wird der Vorstand für 4 Jahre gewählt. Wiederwahl ist zugelassen.

Für das Vorstandsmitglied Jan Hackethal (Berliner Wasserbetriebe) stand die Wiederwahl für die Jahre 2022 – 2025 an. Bis auf eine Enthaltung wurde Jan Hackethal für die nächste Periode einstimmig wieder gewählt.

Die Mitgliederanzahl ist nach einem kleinen Einbruch 2020 in diesem Jahr wieder angestiegen, sowie auch der Anteil der Firmenmitglieder mit 56 %.

Corona bedingt sind in 2020 zahlreiche Veranstaltungen ausgefallen oder wurden verschoben. Somit wurden noch wenige Präsensveranstaltungen, an denen die GSTT beteiligt war, durchgeführt. Auch in 2021 wurden von den 15 von der GSTT initiierten German Pavilions lediglich die Hälfte als Präsens durchgeführt, teilweise ohne Anreise aus Deutschland.

Prof Hölterhoff wies besonders auf die diesjährige Berliner InfraSPREE hin, als regionale Nachfolgeveranstaltung von Wasser Berlin International die im jährlichen Wechsel zwischen Berlin und Brandenburg stattfinden soll.

Corona bedingt wurde auch die InfraSPREE vom geplanten Termin September 2020 auf den 29. – 30. September 2021 verschoben.

Das Alleinstellungsmerkmal des neuen Formats liegt in der Verknüpfung von Theorie und Praxis. Unter dem Motto „Entdecken – Erleben – Erfahren“ werden den Besuchern hochwertige Fachvorträge geboten, die von Praxisexkursionen flankiert und von einer begleitenden Fachausstellung unterstützt werden.

Im Mittelpunkt stehen Wissenserwerb und -austausch sowie Networking. Der neue Fachkongress InfraSPREE dient mit dem Fokus auf Innovation und Stand der Technik sowohl der Fortbildung als auch dem fachlichen Austausch auf hohem Niveau. Fachkräfte können sich über Produkt-, Dienstleistungs- und Geschäftsfeldinnovationen informieren und austauschen.

Die InfraSPREE Berlin 2021 kann als Erfolg gewertet werden und wir freuen uns schon auf die InfraSPREE Brandenburg 2022 vom 2. – 3.11.2022 in Potsdam.

Ebenfalls wies Prof. Hölterhoff auf die NO DIG BERLIN 2022 hin. Ursprünglich war für 2021 vorgesehen, dass wir unsere NO DIG BERLIN mit GSTT AWARD – Verleihung wiederaufleben lassen. Corona bedingt wurde das aber auf den 8.3.2022 verschoben.

Als Partner hat sich die GSTT die ptc (Pipeline Technology Conference) ausgesucht. Als weltweit anerkannte internationale Veranstaltung mit fast 1000 Delegierten findet die ptc jährlich im März im Berliner Estrel Congress Center statt. 

Wir glauben, daß wir hiermit auch für unsere Branche in Deutschland eine internationale Plattform gefunden haben.

Aufgrund der Coronapandemie waren die Aktivitäten des Verbandes und auch der Mitglieder sehr eingeschränkt, lediglich virtuelle Veranstaltungen, wie z.B. tagende Arbeitskreise haben stattgefunden.

Die „German Pavilions“ werden gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Kooperation mit dem Ausstellungs- und Messe-Ausschuß der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA), initiiert vom GSTT e.V. (German Society for Trenchless Technology) und in Einzelfällen auch zusammen mit dem VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.) und / oder auch mit GWP (German Water Partnership e.V.).

Für das Jahr 2022 hat sich die GSTT vorgenommen vieles nachzuholen und unsere grabenlosen Technologien „made in Germany“ auf insgesamt 15 German Pavillons zu präsentieren. Wir können nur hoffen, dass die Impfstrategien der Regierungen funktionieren und wir im Laufe des nächsten Jahres wieder zur „Normalität“ zurückkehren können.

Nach GSTT-Satzung § 6 (4) Pkt. 5. hat die Mitgliederversammlung u.a. die Aufgabe, den Wirtschaftsplan zu genehmigen.

Nach einigen zusätzlichen Erläuterungen zum WiPlan 2020/2021 durch Prof. Hölterhoff, wurde auch dieser einstimmig von der MGV verabschiedet.

Einen besonderen Schwerpunkt in der MGV 2021 bildeten die Diskussionen über eine angedachte Fusion GSTT – RSV.

Aufgrund von Anregungen aus den Mitgliedschaften von RSV und GSTT, sowie aus dem Vorstand trafen sich am 23.06.2021 die beiden Geschäftsführer Reinhild Haacker (RSV) und Dr. Klaus Beyer (GSTT) um eine mögliche Fusion auszuloten. In diesem Gespräch wurde eine Fusion für sinnvoll und auch umsetzbar angesehen. Um dies in die Tat umzusetzen wurden die Vorstände der beiden Verbände informiert und diese beauftragten die beiden Geschäftsführer, alles Notwendige in die Wege zu leiten.

Um Sondierungsgespräche zu führen wurde eine Task Force aus beiden Verbänden zusammengestellt (je 1 GF, 1 Mitglied des Vorstandes und je ein Verbandsmitglied) (Dr. Susanne Leddig-Bahls, Thorsten Schulte, John Weickert und Benedikt Stentrup sowie Reinhild Haacker und Dr. Klaus Beyer). 

Schon schnell wurde erkannt, daß die Mitglieder der beiden Verbände in den jeweiligen Mitgliederversammlungen das Mandat den jeweiligen Vorständen für Fusionsgespräche (formaljuristisch handelt es sich um eine Verschmelzung von 2 Verbänden) erteilen müssen. 

Prof. Hölterhoff gab noch zusätzliche erläuternde Inhalte bekannt. Ansonsten wurde aufgrund einer Mitgliederbefragung beider Verbände die Anforderungen aus der Mitgliedschaft zusammengetragen und ausgewertet. Diese Auswertung wurde den Mitgliedern vorab durch direkte Informationen, bzw. im vorab zur GSTT MGV z.K. gegebenen GSTT-Geschäftsbericht 2021/2022 veröffentlicht.

Somit empfahl der Vorstand der MGV, Fusionsgespräche zur Verschmelzung von GSTT und RSV aufzunehmen. 

Mit 33 Ja-Stimmen (incl. Stimmübertragung) und 2 Enthaltungen wurde hiermit das Mandat der GSTT-MGV dem Vorstand erteilt, Fusionsgespräche aufzunehmen, mit dem Ziel, einen Verschmelzungsvertrag zu erstellen, der dann Grundlage für die Satzung des neuen Verbandes darstellt. 

Wichtig ist: Der neue Verband wird ein Verband mit gemeinsamen Zielen und Maßnahmen für alle Mitglieder sein - diese werden über den Mitgliedsbeitrag finanziert. 

Ob ein Mitgliedsunternehmen regional, national oder international aktiv ist, ist dabei nicht von Bedeutung. Der neue Verband vertritt die Mitglieder auf den Märkten, auf denen dies von ihnen gewünscht ist. So können künftig regionale Aktivitäten einen erhöhten Schwerpunkt bilden, von dem rein national ausgerichtete Mitglieder stärker profitieren als international aktive Unternehmen. Die Kosten werden im Wirtschaftsplan im Bereich "Repräsentationskosten" transparent für die jeweiligen Bereich aufgelistet.

Sollte der Verband Interessen auf einem bestimmten Markt im Rahmen eines bestimmten Projekts vertreten, das nur eine kleine Gruppe von Mitgliedern betrifft, können diese durch eine zusätzliche Projektfinanzierung erfolgen (zum Beispiel Reisen zur Geschäftsanbahnung).

Wenn der RSV in seiner Mitgliederversammlung im Februar 2022 ebenfalls das Mandat zur Fusionsgesprächen erteilt, können die Verhandlungen beginnen. Das Ergebnis „Verschmelzungsvertrag“ muß dann – vermutlich im Spätsommer/Frühherbst – in 2 parallelen außerordentlichen Mitgliederversammlungen genehmigt werden. Dann könnte der neue gemeinsame Verband zum 1.1.2023 gegründet werden.

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