Fachkonferenz Unterirdische Leitungskanäle als Bestandteil smarter Infrastrukturen: vom „Was“ zum „Wie“

14.03.2022 · Für den 22. Juni 2022 ist am IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur in Gelsenkirchen die Fachkonferenz Unterirdische Leitungskanäle als Bestandteil smarter Infrastrukturen: vom „Was“ zum „Wie“ geplant.

Die inhaltliche Vorbereitung erfolgt in enger Zusammenarbeit und Einbindung von AGFW (Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V.), GSTT (German Society for Trenchless Technology e.V.), dem IKT sowie unter Mitwirkung der Interessengemeinschaft begehbarer Versorgungskanäle (IBV) und der entellgenio GmbH.

   


Unterirdische, meist begehbare Leitungskanäle, die international längst fester Bestandteil der urbanen Bebauungsplanung sind, lassen sich als smarte Infrastruktur einordnen, welche zudem die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen unterstützen (siehe auch Technical Committee: ISO/TC 268/SC 1 Smart community infrastructures).

Vor dem Hintergrund des beengten städtischen Raums (Stichwort „Trassenbündelung“), der erforderlichen Flexibilität beim Austausch oder Ersatz von Medien bzw. Rohrleitungen und Kabel aufgrund des technischen Fortschritts (Stichwort „Austausch-Flexibilität“) sowie der notwendigen Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit(Stichwort „Klimawandel“) gilt die Einstufung als „smarte“ Lösungsalternative auch national. Gegenwärtige Überlegungen bei der Wiederherstellung der Infrastruktur im Ahrtal untermauern dies.

Nachdem im letzten Jahr der Schwerpunkt auf dem „Was“ lag (das vorhandene Wissen wurde aufbereitet, der „gewinnbringende“ Einsatz von Leitungskanälen als ausgereifte und sichere Technologie in Deutschland wurde durch eine Reihe von Erfahrungen und Praxisbeispielen von der Planung über den Bau bis hin zum langjährigen Betrieb aufgezeigt), soll der Fokus dieser Fachkonferenz nun auf dem „Wie“ liegen. Als wesentliche Zielsetzungen - neben den ausgiebigen Möglichkeiten des Erfahrungs- und Wissensaustausches - sind hervorzuheben:

 

  • Vorstellen der aktuellen Stände des AGFW/GSTT-Projektkreises zum Leitfaden (GSTT Information 10), Teil 1 – 3
  • Einführen einer Checkliste, wann ein begehbarer Leitungskanal in Frage kommt
  • Aufzeigen, wie die ganzheitliche Bewirtschaftung/Planung erfolgen kann
  • Anstoßen von Initiativen zur Berücksichtigung als Alternative und zum „gewinnbringenden“ Einsatz von unterirdischen Leitungskanälen (sowie Düker)
  • Blick in die Zukunft / Regelungsbedarf.

 


Die Fachkonferenz richtet sich an Vertreter aus Landesinstitutionen, Städten, Gemeinden, Versorgern, Fachverbänden und Ingenieurunternehmen. Weitere Informationen unter: Veranstaltungen (entellgenio.com)

Die Anmeldung erfolgt über: Leitungskanal@entellgenio.com. Anmeldeschluß ist der 3. Juni 2022. Es ist geplant, die Veranstaltung kostenfrei anzubieten.

Der Leitfaden (GSTT Information 10), Teil 1 – 3 aus dem Jahr 2002 wird z.Z. grundlegend überarbeitet mit dem Ziel, ihn dann ins Regelwerk der AGFW zu überführen.

Im Rahmen der konstituierenden Sitzung eines gemeinsamen AGFW / GSTT-Projektkreises (PK – UBLD - Planung, Bau und Betrieb unterirdischer begehbarer Leitungskanäle und Düker) am 17.11.2020 (siehe bi_umweltbau Heft 1/21) wurde gemeinsam die Überarbeitung des Leitfadens zu Planung, Bau und Betrieb von begehbaren Leitungsgängen (GSTT - Informationen Nr.10) gestartet. Die Bildung dreier Arbeitsgruppen sowie die Koordinierung und Lenkung über einen Steuerkreis ermöglichte die frühzeitige Einbindung weiterer Interessenten aus Kommunen, Versorgungsunternehmen und Bildungseinrichtungen innerhalb des Projektes „Wissenstransfer zu unterirdischen Leitungskanälen als umwelt- und ressourcenschonende Infrastrukturbauwerke im urbanen Raum“ (Kurztitel), gefördert von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt. So können Erfahrungen, Probleme und Bedenken zu dieser spezifischen Verlegetechnologie der Leitungsbündelung in das Spektrum der Überarbeitung einfließen (siehe auch bi_umweltbau Heft 3/21).

Im ersten Quartal 2022 ist der Bearbeitungsstand der drei Arbeitsgruppen zur Beratung des Steuerkreises am 09.02.2022 erörtert worden und wird im Austausch der Fachkollegen des Projektkreises bis zum 24.03.2022 vertieft. Als wesentliches Merkmal der Aktualisierung ist die Berücksichtigung aller Betrachtungsebenen, im Wesentlichen von der strategischen Planung, einschließlich der Wirtschaftlichkeit, über die rechtliche Einordnung, zur Abarbeitung der Bauplanungsphasen, einer Grobbemessung des Verlegeraumes und der Ausstattungsmerkmale bis hin zu Aspekten des Betriebs mit Gewährleistung der Sicherheit und Dauerhaftigkeit hervorzuheben.

Es besteht Einvernehmen, die weitgehend vollständigen Entwürfe der Überarbeitung des Leitfadens als sogenannten Gelbdruck weiteren Vertretern von Fachorganisationen ab dem vierten Quartal 2022 vorzustellen.

 

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