GSTT-Informationen und ihre Downloads

06.09.2022 · Seit Gründung im Jahr 1989 gibt der GSTT e.V. Schriften unter dem Titel „GSTT Informationen“ heraus. Diese können in den letzten Jahren auch von der Webseite kostenlos heruntergeladen werden. Seit 2017 wurde dies bis heute insgesamt zirka 10.000-mal genutzt und in diesem Jahr bis Ende August 1.434-mal.

GSTT Information 11 EN herunterladen

 

Die GSTT gibt diese Schriften unter dem neutralen Titel „GSTT-Informationen“ heraus, um nicht zu suggerieren, dass sie Regelwerke erstellt.
Der höchste Standard im technischen Regelwerk ist die „Norm“ unterteilt in:

  • Welt (ISO)
  • Europa (CEN) und
  • Deutschland (DIN)


Die bekannteste deutsche Norm, die sich inzwischen auch weltweit etabliert hat, ist Papierblattgröße DIN A 4.

Die Erstellung einer Norm ist sehr aufwendig. Es muß allen interessierten Kreisen die Möglichkeit gegeben werden, sich zu beteiligen, es müssen Kompromisse geschlossen werden, die wesentlich komplizierter sind, wenn es länderübergreifend geschieht, und es gibt Regularien, dass Einsprüche möglich sind (zum Beispiel nach der Veröffentlichung eines Gelbdrucks) und auch in sogenannten Einspruchsverhandlungen behandelt werden. Das Ganze auch unter Einhaltung von definierten Fristen und Terminen.

Dies Prozedere ist notwendig, damit das technische Regelwerk auch die „anerkannten Regeln der Technik“ abbildet.

Aufgrund des großen Aufwandes, technisches Regelwerk zu erstellen, kommt es häufig vor, dass sich Lücken in dem Regelwerk finden, die gefüllt werden sollten. Hierzu sind die großen Fachverbände gefragt. In unserem Bereich sind dies

  • der DVGW (Gas und Wasserversorgung)
  • die DWA (Entwässerung) und
  • die AGFW (Wärme).


Hier werden unter ähnlichen Erstellungsbedingungen wie bei der Erstellung einer Norm, folgende Blätter in der Anwendungshierarchie erstellt:

  • Arbeitsblatt
  • Merkblatt
  • Hinweis


Die GSTT unterstützt und fördert die Erstellung und Anwendung des technischen Regelwerks, z.B. durch aktive Beteiligung an entsprechenden Arbeitskreisen, sowohl bei DIN, CEN und ISO, aber auch bei DVGW, DWA und AGFW.

Auf alle Fälle wollen wir vermeiden, den Eindruck zu erwecken oder zu suggerieren, dass die GSTT regelwerkserstellende Institution ist. Gern unterstützen wir aktiv die Regelwerksarbeit.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass GSTT Informationen als Grundlage für Regelwerksarbeit herangezogen werden. Aktuell wird die GSTT Information 10-1 bis 10-3 „Leitfaden: Planung, Bau und Betrieb von begehbaren Leitungsgängen“ in einem gemeinsamen AK zusammen mit der AGFW überarbeitet und aktualisiert mit dem Ziel, dies dann anschließend in das AGFW-Regelwerk zu überführen.

Anzumerken ist noch, dass die Anwendung des technischen Regelwerks freiwillig ist, es sei denn, Gesetzte, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften oder auch Verträge fordern zwingend die Anwendung des technischen Regelwerks. Wenn keine Vorgaben gemacht werden, ist es trotzdem sinnvoll, das technische Regelwerk anzuwenden, denn bei einem juristischen Streit ist es einfacher, sich auf das technische Regelwerk zu beziehen, als über Einzelnachweise zu gehen.

All dies sind Gründe, warum klar definiert ist, was gehört zum technischen Regelwerk und wer ist berechtigt, dies unter den bekannten Regularien zu erstellen.

Die GSTT ist keine regelwerkserstellende Institution, beteiligt sich und unterstützt gern das technische Regelwerk und ist somit auch an den anerkannten Regeln der Technik beteiligt.

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